Satzung des Sportverein Olvenstedt e.V.
§ 1 Name, Sitz
Der Verein trägt den Namen Sportverein Olvenstedt e.V.
Er hat seinen Sitz in Magdeburg, Neu-Olvenstedt.
Im Jahr 1990 wurde der Verein in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Magdeburg eingetragen.
§ 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze
- Abhaltung von geordneten Turn-, Sport- und Spielübungen
- Durchführung von Sportveranstaltungen.
Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile.
Es darf keine Person durch Aufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Farben des Vereins
Die Farben des Vereins sind gelb – schwarz.
Das Wappen sind die schwarzen Buchstaben SVO auf Gelben Grund (diagonal gesetzt von links oben nach rechts unten) in einem Wappenschild mit der Überschrift SV Olvenstedt und dem Gründungsjahr 1990 im unteren Bereich.
Zusätzlich ist im Wappenschild rechts oben aufgenommen das Ortswappen Olvenstedt (Darstellung eines nach rechts gewanden Asenwolf auf diagonal geteiltem rot/ weißen Grund) im eigenen Wappenschild.
§ 4 Gliederung
Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.V. und des Stadtsportbundes Magdeburg e.V..
Für jede im Verein betriebene Sportart kann im Bedarfsfall eine eigene, in der Haushaltführung selbständige Abteilung gegründet werden.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
Mit der schriftlichen Beitrittserklärung gemäß Anlage 1 wird die Vereins-satzung als Mitglied anerkannt.
Der Erstbeitrag für das entsprechende Beitragshalbjahr ist entsprechen dem Beitrittsmonat im
Zuge der Beitragskassierung in der Sportgruppe zu zahlen. Die Beitragszahlung hat jeweils bis zum Ende des 1. Quartals des betreffenden Halbjahres zu erfolgen.
Der Vereinsbeitrag ist eine Bringe Schuld gegenüber dem Sportverein.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
Austritt, Ausschluss oder Tod.
- erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen
- groben unsportlichen Verhaltens
- schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist die
Berufung an die Mitgliederversammlung innerhalb von 4 Wochen zulässig.
Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist endgültig.
Durch Erlöschen der Mitgliedschaft bleiben die auf Grund der bisherigen Mitgliedschaft entstandenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein unberührt. Insbesondere ist alle vom Verein zur Verfügung gestellten Ausrüstungen (Sportbekleidung etc.) zurückzugeben.
§ 7 Rechte und Pflichten
- an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen
- den Vorstand zu wählen
- Rechenschaft zu fordern
- Beratungen und Betreuung zu Fragen der Organisation,
Finanzen und Verwaltung in Anspruch zu nehmen.
- sich gemäß der Satzung und den weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten und zu gegenseitiger Rücksichtnahme
- zur termingerechten Entrichtung von Beiträgen in der beschlossenen Höhe.
Die Höhe des Beitrages sowie deren Fälligkeit wird von der
Mitgliederversammlung bestimmt;
- an sportlichen Veranstaltungen und bei sonstigen Aufgaben des
Vereins nach Kräften mitzuwirken,
- zum Ersatz des Schadens, den er vorsätzlich oder grob fahrlässig
an den zur Verfügung gestellten Einrichtungen verursacht.
§ 8 Organe
Die Organe des Vereins sind
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
§ 9 Vorstand
- dem / der Vorsitzenden/ -in
- dem / der Schatzmeister/ -in
- dem / der Sportwart/ -in
- dem / der Vorsitzenden/ -in
- dem / der Schatzmeister/ -in (Kassenwart/ -in)
- dem / der Sportwart/ -in
Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Jeweils 2 der 4 genannten Vorstandsmitglieder vertreten den
Verein gemeinsam.
und der laufenden Geschäfte des Vereins.
Er ordnet und überwacht die Tätigkeit
der Abteilungen/ Übungsleiter/ -in
§10 Mitgliederversammlung
§11 Zuständigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung
- Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes
- Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer / -innen
- Entlastung und Wahl des Vorstandes
- Wahl der Delegierten zum Stadtporttag
- Wahl der Kassenprüfer / -innen
- Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen, Umlagen und deren Fälligkeit
Genehmigung des Haushaltsplanes
- Satzungsänderung
- Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder und den Ausschluss von
Mitgliedern in Berufungsfällen
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Beschlussfassung über Anträge
- Auflösung des Vereins
§ 12 Kassenprüfung
§ 13 Satzungsänderung
erforderlich.
Über Satzungsänderung kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde.
formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern mitgeteilt werden. Die Zustimmung ist spätestens bei der nächsten Mitgliederversammlung durch Beschlussfassung einzuholen.
§ 14 Beurkundung von Beschlüssen
Die in Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlung en gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von Protokollführer/ -in zu unterzeichnen.
§15 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
Auflösungsbeschlusses amtierenden Vorstandmitglieder.
das Vermögen des Vereins an den Stadtsportbund oder an den Rechts-nachfolger, der mindestens 51% der Mitglieder übernimmt.
§ 16 Inkrafttreten
Bestehende Satzung mit der letzten Änderung vom 29.11.2019 wurde in der Mitgliederversammlung vom 19.11.2019 außer Kraft gesetzt und die
geänderte Satzung in der Mitgliederversammlung vom 19.11.2021 beschlossen.
Die neue Satzung tritt mit diesem Tag in Kraft.
..........gez. D. Waldt................. ..............gez. Rothmann............
D. Waldt, Vereinsvorsitzender Rothmann, Kassenwart